Regelungen bei Versäumnissen/Krankheit von Schülerinnen und Schülern

Die Gesamtkonferenz des Domgymnasiums legte am 20.09.2010 folgende verbindliche Regelungen fest:


Unabhängig davon, haben die Erziehungsberechtigten bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler die Schule am Morgen des ersten Krankheitstages telefonisch über die Sekretariate über das Fehlen zu informieren.

Sekretariat Dürerstraße 03461/210515
Sekretariat Domplatz     03461/212249