Regelungen bei Versäumnissen/Krankheit von Schülerinnen und Schülern
Die Gesamtkonferenz des Domgymnasiums legte am 20.09.2010 folgende verbindliche Regelungen fest:
- Von
Schülern der Klassen 10 bis 12 ist bei Krankheit generell eine
ärztliche Bescheinigung vorzulegen, wenn die Krankheit länger als einen
Tag dauert.
- Sollte an dem ersten
Tag der Krankheit eine Klassenarbeit/Klausur geschrieben werden, ist
schon für diesen Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
- Bei Krankheit von Schülern der Klassenstufen 5 - 9 ist die Entschuldigung seitens der Eltern ausreichend.
- In Zweifelsfällen kann (darf) durch Lehrerinnen/Lehrer eine ärztliche Bescheinigung gefordert werden.
Unabhängig
davon, haben die Erziehungsberechtigten bzw. volljährige Schülerinnen
und Schüler die Schule am Morgen des ersten Krankheitstages telefonisch
über die Sekretariate über das Fehlen zu informieren.
Sekretariat Dürerstraße 03461/210515
Sekretariat Domplatz 03461/212249